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Deskriptive Studien zur Gefangenenstruktur und zu Maßnahmen im Vollzug
Die bisherigen deskriptiven Studien zur Gefangenenstruktur und zu Maßnahmen im Vollzug behandelten folgende Themenbereiche:
Jugendstrafvollzug
Der Jugendstrafvollzug wird seit Ende der 1970er Jahre wissenschaftlich begleitet. Durch die Arbeitsgruppe „Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis auf dem Gebiet des Jugendstrafvollzugs“ (Justizministerium, Kriminologischer Dienst, Kriminologische Institute Heidelberg und Tübingen, Max-Planck-Institut in Freiburg) wurde eine umfangreiche Dokumentation zur Zusammensetzung und Veränderung der Zugänge im baden-württembergischen Jugendstrafvollzug („Sozialstatistik“) und zu den Behandlungsmaßnahmen erarbeitet. Ziel der Analyse war es, über die vergleichende Beschreibung hinaus die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen bezüglich der späteren Legalbewährung zu evaluieren.
Die nach einem Legalbewährungszeitraum von vier bis fünf Jahren erhobenen Bundeszentralregisterauskünfte zeigten, dass insbesondere die Berufsausbildung im Jugendstrafvollzug mit deutlich geringeren Rückfallraten verbunden ist. Die Analyse aller entlassenen Jugendstrafgefangenen eines Jahres kam nach einem Zeitraum von elf Jahren zum selben Resultat. Mit zunehmendem Alter wurden insgesamt fallende Rückfallraten gefunden.
Dolde, G. und Grübl, G. (1996). Jugendstrafvollzug in Baden-Württemberg. Untersuchungen zur Biographie, zum Vollzugsverlauf und zur Rückfälligkeit von ehemaligen Jugendstrafgefangenen. In: Jugendstrafvollzug und Bewährung, herausgegeben von H.-J. Kerner, G. Dolde und H.G. Mey. Forum Verlag Godesberg, Bonn, S. 219-356.
Eine weitere, 1990 in den Jugendarrestanstalten Göppingen, Müllheim und Wiesloch durchgeführte Untersuchung ging der Frage nach, wer in den Jugendarrest kommt und wie die Arrestanten die Angebote im Jugendarrest erleben. Diese Erhebung diente auch dem Vergleich mit den Jugendstrafgefangenen.
Im Jahr 2000 startete in der JVA Adelsheim der Probelauf für ein Konfliktlösungstraining für aggressive Jugendstrafgefangene – „KontrA“. Dieses wurde von einem speziell ausgebildeten und in mehreren Projekten erfahrenen externen Trainer und einem vollzugsinternen Team aus Diplompsychologen und Diplomsozialarbeiter durchgeführt. Der Kriminologische Dienst in Adelsheim evaluierte zwei Kurse im Hinblick auf das in der Anstalt zu beobachtende Verhalten der Kursteilnehmer vor und nach dem Kurs. Die Ergebnisse zeigten eine recht positive Bilanz, über nachhaltige Verhaltensänderungen - auch nach der Entlassung aus der Haft - konnten keine Aussagen getroffen werden.
Untersuchung des Lockerungsversagens im Langstrafenvollzug
1988 wurde mit einer Untersuchung zur Frage, in welchem Umfang und in welcher Weise die Gefangenen des Langstrafenvollzugs bei Vollzugslockerungen und Urlaub im Laufe der gesamten Strafdauer versagen, begonnen. Die Untersuchungsgruppe umfasste insgesamt 368 deutsche männliche Gefangene, die 1987 aus vier Langstrafenanstalten nach mindestens 15 Monaten Vollzugsdauer entlassen worden waren. Die Straftaten während Lockerungen oder Flucht wurden mittels Bundeszentralregisterauskünfte erfasst. 1992 erfolgte eine Nachuntersuchung, um die Legalbewährung für einen Überprüfungszeitraum von mindestens vier Jahren zu kontrollieren. Es zeigte sich, dass Freigänger eine deutlich bessere Legalbewährung nach der Entlassung aufwiesen als diejenigen, die als weitestgehende Lockerung lediglich Urlaub/Ausgang erhalten hatten. Letztere bewährten sich etwas besser als die Gefangenen, die ohne Lockerungen aus dem Vollzug entlassen wurden. Die Rückfallrate korrelierte mit der Dauer des Freigangs: Je kürzer der Freigang, umso höher der Rückfall. Lockerungsmissbrauch zeigte sich als kein hinreichendes Prognosekriterium für die spätere Rückfälligkeit, mindestens jeder zweite Gefangene mit Lockerungsversagen blieb vier Jahre nach der Entlassung ohne erneute Verurteilung zur Freiheitsstrafe.
Bölter, H. (1991).Verlauf von Lockerungen im Langstrafenvollzug. In: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 40, 71-76.
Dolde,G. (1994). Vollzugslockerungen im Spannungsfeld zwischen Resozialisierungsversuchen und Risiko für die Allgemeinheit. In: Langer Freiheitsentzug – wie lange noch?, herausgegeben von H. Jung und H. Müller-Dietz, Forum Verlag, Bonn, S. 105-123.
Studien zur Untersuchungshaft
Für die zwischen Januar und Mai 1996 nach polizeilicher Festnahme in der JVA Stuttgart aufgenommenen erwachsenen Untersuchungsgefangenen wurden Daten zur Gefangenenstruktur und zum Verlauf der Untersuchungshaft erhoben. Ziel der Untersuchung war es, Vermutungen über spezifische Verhaftungsrisiken einzelner Bevölkerungsgruppen und über die Dauer der U-Haft im Verhältnis zum später ausgesprochenen Strafmaß zu überprüfen.
Erhebungen zum Anteil drogengefährdeter und drogenabhängiger Gefangener
1993 wurden die Anstaltsärzte für einen Zeitraum von 3 Monaten gebeten, bei den Zugangsuntersuchungen die betäubungsmittelgefährdeten und betäubungsmittelabhängigen Gefangenen tabellarisch zu erfassen und eine Einschätzung zur Therapiebedürftigkeit abzugeben. Dies war bei etwa 15 Prozent der Fall, wobei die Therapiemotivation offen blieb. Ziel der Untersuchung war die Schaffung einer Basis für die Planung therapeutischer und sonstiger Maßnahmen im Vollzug.
Dolde, G. (1995). Drogengefährdete und Drogenabhängige im Justizvollzug. In: Die strafrechtliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, herausgegeben von A. Dessecker und R. Egg. Kriminologische Zentralstelle, Wiesbaden, S. 93 - 103.
Dolde, G. (2002). Therapie in Untersuchungs- und Strafhaft. In: Suchtprobleme hinter Mauern. Drogen, Sucht und Therapie im Straf- und Maßregelvollzug, herausgegeben von Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V. / R. Gassmann. Lambertus, Freiburg, S. 131-143.
Erhebungen zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen
Zur Vorbereitung eines Modellversuchs mit elektronisch überwachtem Hausarrest bei uneinbringlicher Geldstrafe wurde eine Erhebung über die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßenden Gefangenen in drei Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Es wurden alle Gefangenen erfasst, die in einem Zeitraum von drei Monaten ihre Freiheitsstrafen antraten. Ausgeschlossen wurden die Ersatzfreiheitsstrafen, die in Unterbrechung der Untersuchungshaft oder unmittelbar im Anschluss an eine zeitige Strafhaft vollzogen wurden. Bei rund 190 Ersatzfreiheitsstrafen verbüßenden Gefangenen wurde der soziale Hintergrund, die Vollzugsdauer, die Gründe für die Geldstrafenschulden und die Gründe, warum die Geldstrafenschulden nicht getilgt wurden, erfasst.
Die Ergebnisse ermöglichten die Schätzung des Anteils der für den elektronisch überwachten Hausarrest geeigneten Gefangenen. Sie bildeten ferner die statistische Basis eines Projekts zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch Tilgungsberatung und Vermittlung in gemeinnützige Arbeit (siehe Wissenschaftliche Begleitung von Modellen und Behandlungsansätzen).
Dolde, G. (1999). Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen - ein wesentlicher Anteil im Kurzstrafenvollzug. In: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 48, 330-335.