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Rückfalluntersuchungen zur nachträglichen Evaluierung der Effizienz von Behandlungsprogrammen - Erfolgskontrollen

Im Rahmen von Rückfalluntersuchungen zur nachträglichen Evaluierung der Effizienz von Behandlungsprogrammen im Sinne von Erfolgskontrollen wurden folgende Projekte durchgeführt:

 

Rückfalluntersuchungen nach Sozialtherapie im Strafvollzug

Das klassische Forschungsfeld für Erfolgskontrollen im Strafvollzug waren die Studien zur Unterbringung und Behandlung in sozialtherapeutischen Anstalten. Die erste Rückfalluntersuchung zur Sozialtherapie auf dem Hohenasperg wurde Anfang der 1980er Jahre durchgeführt. Dabei wurden die Rückfallquoten der zwischen 1971 und 1975 aus der Sozialtherapeutischen Anstalt Entlassenen mit derjenigen von Abbrechern und Rückverlegten verglichen. Ferner wurden die Rückfallquoten einer in etwa vergleichbaren Gefangenengruppe nach Entlassung aus dem Regelvollzug ohne therapeutische Intervention gegenüber gestellt. Zwar war eine klare Trennung von Selektionseffekt und Therapieeffekt kaum möglich, dennoch zeigte sich, dass insgesamt die Erfolgsbilanz der Sozialtherapie durch die hohe Rückfallquote der Zurückverlegten nicht besser war als nach dem Regelvollzug.

In den 1990er Jahren wurde erneut eine Rückfalluntersuchung für die aus der Sozialtherapeutischen Anstalt zwischen 1986 und 1988 Entlassenen und Verlegten durchgeführt. Zwar umfassten beide Gruppen nur insgesamt 70 Fälle, es ergaben sich jedoch Unterschiede zur früheren Untersuchung. So konnte gezeigt werden, dass diejenigen, die erst nach einem mindestens einjährigen Aufenthalt in der Sozialtherapeutischen Anstalt rückverlegt wurden, eine in etwa gleich hohe Rückfälligkeit hatten wie diejenigen, die dort bis zur Entlassung behandelt wurden (durchschnittl. 3 Jahre). Dies kann einerseits ein Effekt der deutlich verbesserten Entlassungsvorbereitungen im Regelvollzug sein, es ist aber auch denkbar, dass eine Behandlung von einem Jahr fast genau so viel bringt, wie eine Behandlung von 3 Jahren. Dies sollte Anlass geben, über die soziatherapeutischen Behandlungsmodule nachzudenken, auch inwieweit ein Aufenthalt in der Sozialtherapie in jedem Fall bis zum Ende der Haftzeit dauern sollte.

Dolde, G. (1981). Untersuchungen zur Sozialtherapie und Wirksamkeit der Behandlung in der Sozialtherapeutischen Anstalt Ludwigsburg, Sitz Hohenasperg. In: Sozialtherapie als kriminalpolitische Aufgabe. Schriftenreihe des Bundeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe, herausgegeben von G. Schmitt, Selbstverlag, Bonn - Bad Godesberg, S. 96-110.
Dolde, G. (1982). Effizienzkontrolle sozialtherapeutischer Behandlung im Vollzug. In: Kriminologische Gegenwartsfragen, Band 15, herausgegeben von H. Göppinger und P. Bresser, Enke Verlag, Stuttgart, S. 47-64.
Dolde, G. (1985). Neuere Forschungsvorhaben zur Sozialtherapie im Strafvollzug der Bundesrepublik Deutschland. Ein Überblick und Ergebnisse. In: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 34, 148-154.
Dolde, G. (1996). Zur „Bewährung“ der Sozialtherapie im Justizvollzug von Baden-Württemberg: Tendenzen aus einer neueren Rückfalluntersuchung. In: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 45, 290-297.

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Rückfalluntersuchungen nach Drogentherapie im Vollzug

1980 wurden die Unterlagen der Abteilung für Suchtbehandlung und Rehabilitation des Vollzugskrankenhauses Hohenasperg ausgewertet und zusätzlich für 117 dort behandelte Drogenabhängige Bundeszentralregisterauskünfte ausgewertet. Bei rund 50% der dort behandelten Fälle füllten die Angehörigen den Fragenbogen aus. Aus den Antworten konnte geschlossen werden, dass sich die Kommunikationsfähigkeit der Probanden nach der Suchttherapie verbessert hatte. Die Rückfallquote von 70% war besser als bis dahin in der Literatur angenommen wurde.

1982 wurde in der JVA Crailsheim (jetzt Außenstelle der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg) ein Behandlungsprogramm für jene Restgruppe der rauschmittelabhängigen Jugendstrafgefangenen eingerichtet, die für eine „freie Therapie“ nicht geeignet erschienen, aber auch im herkömmlichen Jugendstrafvollzug nicht vorrangig durch schulische oder berufliche Maßnahmen zu fördern waren. Für die 114 Jugendstrafgefangenen, die zwischen 1982 und 1986 das Programm durchlaufen hatten, wurde die Legalbewährung anhand der Bundeszentralregisterauskünfte analysiert. Die Ergebnisse lassen es sinnvoll erscheinen, entsprechenden rauschmittelgefährdeten Jugendstrafgefangenen eine dem Entwicklungsstand angemessene Vollzugsgestaltung, wie das Crailsheimer Programm, zur Behandlung anzubieten. Eine besondere Rolle spielten dabei die stützenden Kontakte am Entlassungsort.

Dolde, G. (1982). Zur Rückfälligkeit von Drogenabhängigen nach Behandlung im Rahmen des Strafvollzugs (Vollzugskrankenhaus Hohenasperg). In: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 31, 213-219.
Grübl, G. (1992). Drogentherapie im Jugendstrafvollzug – Crailsheimer Programm. In: Die Therapieregelungen des Betäubungsmittelrechts, herausgegeben von R. Egg, Kriminologische Zentralstelle, Wiesbaden, S. 161-190.

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